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Hotels AGB

Die Direktion von Grand Royal Hotel wird Ihre Zusammenarbeit bei der Beachtung dieser Geschäftsordnung zu schätzen wissen, die ruhigen und sicheren Aufenthalt unserer Gäste gewährleisten soll.

§1

1. Die Hotelzimmer werden in Tagen vermietet.

2. Sie können ab 14:00 Uhr am Anreisetag einchecken und müssen bis 12:00 Uhr am Folgetag auschecken.Nach12:00 Uhr wird eine Gebühr für die Verlängerung des Hoteltags erhoben.Die Gebühr für die Verlängerung bis16:00 Uhr beträgt 80 PLN, nach16:00 Uhr werden die Kosten für den nächsten Hoteltag erhoben.

3. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei der Anmeldung eine Vorautorisierung der Kreditkarte oder einer Bareinzahlung in Höhe der Forderung für den gesamten Aufenthalt zu erheben.

4. Im Falle einer Zimmerreservierung und Nichterscheinendes Gastes bis18:00 Uhr wird eine Gebühr für die Zimmernutzung erhoben.

§2

1. Der Hotelgast darf das Zimmer nicht an andere Personen abtreten, selbst wenn der Zeitraum verstrichen ist, für den er die Aufenthaltsgebühr entrichtet hat.

2. Die im Hotel nicht gemeldeten Personen dürfen sich im Hotelzimmer zwischen 7:00 bis 22:00 Uhr aufhalten. Nach 22:00 Uhr besteht die Pflicht, zusätzliche mit den Gästen sich im Hotelzimmer aufhaltende Personen zu melden.

3. Das Hotel kann die Annahme eines Gastes verweigern, der während des vorherigen Aufenthalts die Hotelgeschäftsordnung grob verletzte, einen Schaden an den Vermögenswerten des Hotels oder der Gästen oder einen Schaden bei den Gästen, Hotelmitarbeitern oder bei anderen sich im Hotel aufhaltenden Personen anrichtete oder auch anderweitig den Aufenthalt der Gäste oder die Funktionsweise störte.

4. Das Hotel nimmt mit Tieren reisende Gäste an.Gegen zusätzliche Gebühr darf sich im Hotelzimmer nur ein Tier aufhalten, wobei der Gast die vollständige Haftung für die durch Tiere angerichteten Schäden trägt.In öffentlich zugänglichen Räumen müssen Tiere an der Leine gehalten werden.Aus Hygienegründen dürfen Tiere in das Hotelrestaurant nicht mitgeführt werden.

§3

1. Das Hotel erbringt die Dienstleistungen gemäß der eigenen Kategorie und Standard.Bei Einwänden bezüglich der Servicequalität wird der Gast gebeten, diese möglichst schnell an der Rezeption zu melden, damit das Hotel umgehend reagieren kann.

2. Das Hotel ist verpflichtet, Folgendes zu gewährleisten:

A) Bedingungen für vollständige und ungestörte Erholung des Gastes.

B) Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Sicherheit der Geheimnishaltung von Informationen über den Gast.Jeder erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Meldezwecke und Anbringung der Gästedaten in der Hoteldatenbank gemäß dem Personendatenschutzgesetz vom 29.10.1997 einverstanden(pol. GBl. Nr. 133 aus dem Jahr 1997, Ziff. 883 m. spät. Änd.).Der Gast ist berechtigt, die eigenen personenbezogenen Daten einzusehen und diese zu korrigieren.

C) Professionelle und angenehme Betreuung in Bezug auf alle im Hotel erbrachten Dienstleistungen.

D) Aufräumen des Hotelzimmers und Durchführung erforderlicher Reparaturen von Geräten während der Abwesenheit des Gastes und in seiner Anwesenheit nur dann, wenn er einen derartigen Wunsch mittelt.

E) Bei Mängeln im Zimmer, die sich nicht beheben lassen werden, wird das Hotel sämtliche Anstrengungen unternehmen, um das Hotelzimmer nach Möglichkeiten zu ändern oder um die Unannehmlichkeiten anderweitig aus dem Weg zu räumen.

§4

1. Auf Wunsch des Gastes erbringt das Hotel kostenfreie Dienstleistungen in folgendem Bereich:

A) Erteilung von Informationen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und mit der Reise

B) Wecken des Hotelgastes zur gewünschten Uhrzeit

C) Aufbewahrung von Geldmitteln und Wertgegenständen während des Aufenthalts des Gastes im Hotel

D) Aufbewahrung des Gepäcks - das Hotel kann die Annahme zur Aufbewahrung des Gepäcks innerhalb anderer Fristen als das Aufenthaltsdatum des Gastes und Sachen, die nicht als persönliches Gepäck fungieren, verweigern.

E) Zugang zum Schwimmbad, Sauna, Jacuzzi und Fitnessstudio in den Verfügbarkeitsstunden und gemäß der Geschäftsordnung der erwähnten Einrichtungen.Die Geschäftsordnung steht im SPA Twardowski zur Verfügung.

§5

1. Die Haftung des Hotels für den Verlust oder für die Beschädigung von durch den Hotelgast eingebrachten Sachen wird durch die Art. 846-849 des polnischen Zivilgesetzbuches geregelt.Die Haftung des Hotels wird eingeschränkt, wenn diese Sachen an der Rezeption zur Verwahrung nicht abgegeben werden.Das Hotel ist berechtigt, die Annahme von Geldmitteln, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, insbesondere von Wertsachen und Gegenständen mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert zu verweigern, falls diese die Sicherheit gefährden oder zu hohen Wert gegenüber der Größe oder dem Standard des Hotels haben oder falls diese zu viel Platz einnehmen.

2. Der Geschädigte hat die Hotelrezeption über den eingetretenen Schaden unverzüglich nach dessen Feststellung zu informieren.

§6

1. Die Hotelruhe gilt ab 22:00 bis 07:00 Uhr am Folgetag.

2. Das Verhalten von Gästen und Personen, die die Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen, darf ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören.Das Hotel kann die weitere Dienstleistungserbringung einer Person verweigern, die gegen diesen Grundsatz verstößt.

§7

1. Der Gast hat jedes Mal beim Verlassen des Hotelzimmers zu überprüfen, ob die Tür geschlossen ist.Für den Verlust der Karte bzw. des Schlüssels für das Zimmer wird eine Gebühr in Höhe von 50 PLN erhoben.

2. Der Hotelgast übernimmt die materielle Haftung für etwaige Beschädigungen oder Zerstörung von Gegenständen der Ausrüstung und technischer Anlagen im Hotel, die aus seinem Verschulden oder aus Verschulden der ihn besuchenden Personen entstanden sind.

3. Im Hinblick auf den Brandschutz ist es untersagt, Heizstäbe, elektrische Bügeleisen und andere ähnliche Geräte außerhalb der Zimmerausstattung in den Hotelzimmern zu verwenden.

4. Das Rauchen ist in den Hotelzimmern, Flur, Treppenhaus, Restaurant, Bar, SPA- und Wellness-Bereich, Umkleideräumen, Fitnessstudio und im Rezeptionsfoyer verboten.Für den Bruch des Rauchverbots gilt ein Bußgeld in Höhe von 500 PLN.

5. Es ist untersagt, im allgemein zugänglichen Bereich Lebensmittel zu verzehren, die im Hotel nicht gekauft wurden.

§8

Gegenstände persönlichen Gebrauchs, die durch abreisenden Gast im Hotelzimmer belassen wurden, werden auf die vom Gast angegebene Adresse und auf seine Kosten versendet.

In Ermangelung einer derartigen Anweisung bewahrt das Hotel diese Gegenstände in einem Zeitraum von 3 Monaten auf.

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